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Nicht-öffentliche und öffentliche Mobilfunknetze

Mobilfunk unterteilt sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.

Unter den nicht öffentlichen Mobilfunk fällt zum Beispiel der Flugfunk, der CB-Funk und der Betriebsfunk (diese überraschende Zuordnung des CB-Funks entstammt der offiziellen DBP-/Telekom-Systematik).

Das Spektrum der Nutzer des Betriebsfunks reicht von der polizei (Polizeifunk), der Feuerwehr (BOS-Funk) über Verkehrsbetriebe (zum Beispiel Flugfunk) und Taxi-unternehmen bis zu privaten unternehmen, beispielsweise des Baugewerbes.

Der Betrieb von mobilen Anlagen (insbesondere in Kfz) ist in Deutschland seit 1975 genehmigungs- und gebührenfrei. Die Reichweite liegt bei etwa 10 - 15 km bei der höchstzulässigen Ausgangsleistung.Als CB-Funk (Citizens Band Radio, "bürgerfrequenzband", Jedermann-Funk, Bürgerfunk) bezeichnet man einen Funk im 11-Meter-Band auf insgesamt 80 Kanälen 26,565 MHz bis 27,405 MHz.

Die Frequenzen für Funkamateure sind international Vereinbart. Jedem Funkamateur ist ein Rufzeichen zugeteilt, das aus einer 3-6-stelligen Buchstaben-Ziffern-Kombination besteht und dessen erste Stellen den jeweiligen Staat angeben.Der Amateurfunk ist privater Funkverkehr, der das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung voraussetzt, die zu einer staatlichen Genehmigung (Amateurfunk-Lizenz) führt.

Die Nutzung ist jedoch nur für rein private Zwecke erlaubt; das Austauschen von politischen informationen ist zum Beispiel verboten.Entsprechend der benutzten Frequenz kann jeder Punkt der Erde erreicht werden, zum Teil unter verwendung von Amateurfunksatelliten. In den USA waren die ersten Funkamateure bereits 1911 aktiv, heute weltweit über eine Million, davon 78.000 in Deutschland (Stand 12/2003).

Die öffentlichen Mobilfunknetze sind die Funktelefonnetze, die Funkrufnetze, das Rheinfunknetz und das [1] Seefunknetz. Sie können von jedermann benutzt werden.Die öffentlichen Mobilfunknetze werden unter anderem von der Telekom AG, vormals Deutsche Bundespost TELEKOM, zur Verfügung gestellt.

Die Funktelefonie (drahtloses Fernsprechen, Funkfernsprechen) basiert auf dem Prinzip des Fernsprechens, welches folgende drei Schritte umfasst:.

  1. Signalumwandlung der vom Sprecher erzeugten Schallwellen über die Membranbewegungen in einem Mikrophon in ein elektrisches Signal;
  2. elektrische Übertragung dieses Signals über eine Vermittlungseinrichtung zum zweiten Teilnehmer;
  3. Rückwandlung des elektrischen Signals durch die Membranbewegungen in der Hörkapsel in Schallwellen.

160 digitale telefonkanäle über Richtfunkstrecken zum Fernnetz des Bundesgebietes zur Verfügung. In Berlin standen 1989 2.Die Übertragung des Fernsprechsignals kann oberirdisch als Freilandleitung, unterirdisch als Kabel, im Inlandsverkehr drahtlos über Richtfunkstrecken oder im Überseeverkehr drahtlos über Kommunikationssatelliten (Nachrichtensatelliten) erfolgen.700 analoge Telefonkanäle über Kupferkabel, 28.800 digitale Telefonkanäle über Glasfaserkabel, 18.240 analoge und 2.




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